Baupublikation Hilterfingen
15.02.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, BaupublikationenGesuchsteller: Thomas Roggli, Postgasse 38, 3800 Interlaken, vertreten durch Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen.
Vorhaben: Umbau und Umnutzung Wohn- und Geschäftshaus innerhalb bestehendem Gebäude, umfassend: a) 1. und 2. Obergeschoss; Einbau von je drei 2-Zi.- Wohnungen; b) 1. UG; Ersatz Heizung auf Pellet mit Einbau Heizungs-/Technikräumen; c) neuer Aussenkamin an Fassade (bis über First); d) 2. UG; Einbau Kellerabteile; e) Einbau Personenlift; f) Balkone/Brüstungen; erhöhen Absturzelemente (Vorschriften).
Standort / Parzelle: Dorfstrasse 35, Hilterfingen, Parzelle Nr. 1.
Zone: Kern Hilterfingen MK1B.
Koordinaten: 2 616 818 / 1 176 213.
Gewässerschutzbereich: Ao.
Schutzzone/-objekt: Falls erforderlich.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 GBR / Art. 80 SG). Unterschreiten des grossen Grenzund des Gebäudeabstands (Art. 212 Abs. 1 und Anhang A134 Ziff. 2).
Hinweis: Dach-Photovoltaikanlage baubewilligungsfrei.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
11. März 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https:// www.portal.ebau.apps.be.ch/public-ins tances?municipality=20640.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Thun, 5. Februar 2024
Regierungsstatthalteramt Thun