Baupublikation Hilterfingen

  22.02.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchsteller: Ueli Hirt, Alpenstrasse 5, 3626 Hünibach, vertreten durch HBR Architekten AG, Fabian Hirt, Krankenhausstrasse 24, 3600 Thun.
Projektverfasserin: HBR Architekten AG, Krankenhausstrasse 24, 3600 Thun.
Vorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit 2 Carports sowie Baute/Anlage Grundwassernutzung (GWN).
Standort / Parzellen: Alpenstrasse 3, Hünibach, Parzellen Nr. 566 (MFH) und 565 (GWN).
Zone: Wohnzone E2 und Uferschutzzone.
Koordinaten: 2 615 706 / 1 176 973.
Gewässerschutzbereich: Au.
Schutzzone/-objekt: Uferschutzplan «Seegarte», archäologisches Schutzgebiet / Nein.
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 612 GBR). Bauten und Anlagen am/im Gewässer/-raum (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV). Bauten und Anlagen im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziffer 211, Abs. 2). Bauten und Anlagen in der Uferschutzzone nach SFG (USP).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. März 2024.
Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Hilterfingen, Staatsstr. 18, 3652 Hilterfingen oder www.portal.ebau.apps.be.ch/">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances?muni cipality=20640.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Thun, 19. Februar 2024

Regierungsstatthalteramt Thun


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