Baupublikation Thun

  22.02.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Thun

Gesuchstellerin und Projektverfasserin: Amt für Stadtliegenschaften, Industriestrasse 2, 3602 Thun.
Vorhaben: Signalisations- und Informationstafeln von Schadau bis Gwattlischemoos, mit Schaudau- und Bonstettenpark, Seeallmend und dem Uferweg.
Standort / Parzellen: Thun-Strättligen, Parzellen Nr. 209, 210, 1236, 78, 3030, 4199, 1218, 2181, 1104, 3680 und 1298.
Zone: Wald, Ufer-, Uferschutz- und Erhaltungszone sowie Überbauungsordnungen.
Gewässerschutzbereich: Au und Ao.
Schutzzone/-objekt: Ortsbildschutz-, Naturschutz- NIII, kantonales Naturschutz- (Gwattlische Moos), Vogel- und Wildschutz- (Wasser- und Zugvogelreservate) sowie archäologische Schutzgebiete / In Nähe von Gebäuden mit Objektschutz.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Anlagen in Uferschutzzone (SFG Art. 5/6). Anlagen im Gewässerraum (Art. 48 WBG und Art. 41c GSchV). Anlagen im/in Wald/-nähe (Art. 25 KWaG / Art. 14 Eidg. WaV / KWaV Art. 35). Anlagen im Ortsbildschutzgebiet (Art. 33/71 GBR 2002/202X). Anlagen im Strassenabstand (Art. 14/26 GBR 2002/202X und Art. 80 SG), Anlagen in Natur-/schutzgebieten (Art. 37/76 GBR 2002/202X und Art. 18 NHG).
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
25. März 2024.
Auflagestelle: Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3602 Thun oder https:// www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instan ces?municipality=20920.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).

Thun, 16. Februar 2024
Regierungsstatthalteramt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote