Baupublikation Fahrni
07.03.2024 Baupublikationen, Fahrni, BaupublikationenGesuchstellerin: Gemeindeverwaltung Fahrni, Rachholtern 66b, 3617 Fahrni b. Thun.
Projektverfasserin: Maier Ingenieure AG, Simmenfluhstrasse 1, 3752 Wimmis.
Vorhaben: Projektänderung (nachträgliches Baugesuch) zur bewilligten Trinkwasser-Leitungserneuerung der Wasserversorgung Gemeinde Fahrni vom Pumpwerk Kaltenbrunnen bis und mit Leitungsabzweiger «Uf der Sagi» (bewilligt mit Entscheid vom 11. Oktober 2022); wegen Hangrutschungen Blockverbauung/Stabilisierung oberhalb des Pumpwerks und mit Holzverbauung am Chaltebrunnegrabe sowie Instandstellen Maschinenweg bis zum Gebäude des Pumpwerks mit Stabilisierungen und Böschungen (Weglänge ca. 140 m, forstliche Baute im Wald).
Standort / Parzellen: Uf der Sagi, Fahrni b. Thun, Parzellen Nr. 326 und 484.
Zone: Waldzone,
Koordinaten:
PW Kaltenbrunnen 2 615 782 / 1 184 001.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzzone/-objekt: Waldnaturinventar / Nein.
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Bauten und Anlagen im Wald (KWaG Art. 25, WaV Art. 14) und temporäre Waldrodung (WaG Art. 5 und 6 sowie Art. 12 ff. NHG) mit vollumfänglicher Wiederherstellung an Ort und Stelle.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. April 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Fahrni, Rachholtern 66B, 3617 Fahrni bei Thun oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20580.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Fahrni 26. Februar 2024
Regierungsstatthalteramt Thun