Baupublikation Oberhofen

  07.03.2024 Baupublikationen, Oberhofen, Baupublikationen

Bauherrschaft: Stefanie Schmidt und Christoph Oberlack, Tannackerstrasse 32, 3653 Oberhofen.
Projektverfasserin: bau-e1 GmbH, Bernhard Kiener, Chalchmaad 68A, 3645 Zwieselberg.
Bauvorhaben: Aussenwärmedämmung; Erneuerung Haustechnik und Bad; Ausbau Dachzimmer mit neuem Balkon.
Standort / Parzelle: Tannackerstrasse 32, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 540.
Nutzungszone: Wohnzone 1.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: Keine.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bau wesen/baupublikation.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
8. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 4. März 2024

Bauverwaltung Oberhofen


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