Öffentliche Mitwirkungsauflage

  21.03.2024 Hilterfingen, Hilterfingen

Änderung der ZPP Nr. 1 «Alters- und Pflegeheim Seegarten»
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung der ZPP Nr. 1 «Alters- und Pflegeheim Seegarten» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Änderung der ZPP Nr. 1 «Alters- und Pflegeheim Seegarten», liegt 30 Tage, vom 21. März bis und mit 24. April in der Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, auf. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Hilterfingen www.hilterfingen.ch eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Hilterfingen, Staatstrasse 18, 3652 Hilterfingen, zu richten.

Hilterfingen, 18. März 2024

Der Gemeinderat


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