Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht – Interlaken

  14.03.2024 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Beatenberg

410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke Wohlhusenfluh

Teilstrecke:
Koordinaten: 624 550 /170 100

Dauer: 18.– 22. März, Verkehrssperrung nachts.
Februar bis Ende Juni, Verkehrserschwerung.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrungen nachts wird Umleitung signalisiert.

Einschränkungen: Für die Abbrucharbeiten der bestehenden Lehnenbrücke wird der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz in den nachfolgend aufgeführten Nächten jeweils komplett gesperrt:

– Montag, 18. März, 20.00 – 5.00 Uhr des Folgetags
– Mittwoch, 20. März, 17.30 – 5.00 Uhr des Folgetags
– Donnerstag, 21. März, 20.00 – 5.00 Uhr des Folgetags

Die Umleitung wird signalisiert.
Generell wird der Verkehr (mit Ausnahme der oben aufgeführten Sperrungen) von Februar bis Ende Juni einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.

Grund der Massnahme:
Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 4. März 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern,
Oberingenieurkreis I


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