Öffentliche Bekanntmachung

  07.03.2024 Wattenwil, Wattenwil

Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte (Neufassung); Fakultatives Referendum
Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 19. Februar 2024 das Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte genehmigt, welches per 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Nachdem die Gemeindeversammlung am 29. November 2023 den Anschluss an die Zivilschutzorganisation Steffisburg-Regio genehmigt hat, ist diese reglementarische Grundlage zur Aufgabenübertragung erforderlich.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 29. Februar durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement über die Übertragung von Aufgaben an Dritte der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.

Der Gemeinderat


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