Sperrgutabfuhr
28.03.2024 Wattenwil, WattenwilDie Sperrgutabfuhr findet am Dienstag, 9. April an den üblichen Kehrichtsammelplätzen statt.
Als Sperrgut gelten brennbare Abfälle und Gegenstände, die in den Kehrichtsäcken nicht untergebracht werden können. Keine Elektronikgeräte!
– Maximalgewicht bis 5 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 rote Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 10 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 blaue Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 18 kg Länge, max. 1 m Durchmesser, max. 50 cm = 1 grüne Gebührenmarke
– Maximalgewicht bis 50 kg = 1 orange Gebührenmarke*
* Bezugsstelle Gemeindeschreiberei
Tiefbaukommission Wattenwil