Baupublikation Uetendorf

  21.03.2024 Baupublikationen, Uetendorf, Baupublikationen

Bauherrschaft: Maxx Schweiz AG, Thunstrasse 49, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Stalder Holzbau Planung GmbH, Stalder Fritz, Niederönzstrasse 12, 3375 Inkwil.
Bauvorhaben: Aufstockung und Energetische Sanierung EFH und Ersatz der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe.
Standorte / Parzelle: Thunstrasse 51, Parzelle Nr. 1519.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.
Ausnahme: Überschreiten der Gebäudelänge nach Art. 7 Abs. 1 und Art. A13.1 Abs. 1 GBR.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf oder https://www. portal.ebau.apps.be.ch/public-instances? municipality=20934.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 11. März 2024

Bauabteilung Uetendorf


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