Baupublikation Thun

  07.03.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Thun

Gesuchsteller: Urs Schlapbach, Gurnigelweg 5, 3661 Uetendorf.
Standort / Parzelle: Gwattegg, Parzelle Nr. 5232 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsbildgebiet.
Zonen (BR 200X): Landwirtschaftszone LWZ, Landschaftsschongebiet.
Bauvorhaben: Erstellen Weidezaun für Pferde.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25a BR Thun 202X). Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 RPG).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. April 2024.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0773 eBau-Nr. 2023-21882

Thun, 20. Februar 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun


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