Öffentliche Planauflage
28.03.2024 Wattenwil, WattenwilAnpassung des Baureglements
Der Gemeinderat Wattenwil bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung Wattenwil (Zweckänderung in der Zone für öffentliche Nutzung Nr. 11 «Sagi») zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 28. März bis und mit 29. April, in der Gemeindeschreiberei Wattenwil öffentlich auf. Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Wattenwil aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Wattenwil einzureichen.
Die Einspracheverhandlungen finden am 16. Mai statt.
Wattenwil, 25. März 2024
Der Gemeinderat