Baupublikation Thun
07.03.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: oswald schriften AG, Länggasse 44, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Länggasse 44, Parzelle Nr. 1207 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung».
Zone BR 202X: Zone Wohnen W3, Strukturgebiet S I «Thuner Mischung».
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Ausbau vom unbeheiztem Estrich zu einer Wohnung.
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25 BR Thun 202X).
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. April 2024.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2023-0389 eBau-Nr. 2023-10624
Thun, 22. Februar 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
