Baupublikation Sigriswil
28.03.2024 Baupublikationen, Sigriswil, BaupublikationenGesuchsteller: Beetschen Silke, Endorfstrasse 71, 3655 Sigriswil (Vertreterin) und Müller Marc, Schwandenstrasse 70, 3657 Schwanden.
Projektverfasserin: Santschi Planung GmbH, Jenni Simon, Glütschbachstrasse 100, 3661 Uetendorf.
Bauvorhaben: Abbruch Schopf-Anbaute; Umnutzung Kellerräume und Wohnraumerweiterung in Ökonomieteil (2 Erstwohnungen); Einbau Garage in Ökonomieteil. Erstellen von 3 oberirdischen Parkplätzen und Neuanordnung Sitzplatz; Anpassungen in der Fassadengestaltung. Einbau von 6 Dachflächenfenstern und Installation zweier rechteckiger Aufdach-PV-Anlagen (bewilligungsfrei).
Standort / Parzelle: Endorf, Endorfhohle 32. Parzelle Nr. 5663.
Koordinaten: 2 621 690 / 1 173 755.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ (kein Streusiedlungsgebiet).
Schutzobjekte: Erhaltenswertes Bauernhaus von 1865, IVS-Objekt (historischer Verlauf mit Substanz).
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (RPG Art. 24 ff.). Unterschreiten der minimalen lichten Raumhöhe (BauV Art. 67). Bauten und Anlagen im Strassenabstand (BR Art. 612).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an ARA und oberflächige Versickerung. Zone B.
Auflageort / Einsprachestelle: Bauabteilung Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20888.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
29. April 2024.
Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellte Verpflockung verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Bauabteilung Sigriswil einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).
Sigriswil, 25. März 2024
Namens der Baupolizeibehörde
Der Bauverwalter