Burgergemeinde Uetendorf

  18.04.2024 Uetendorf, Uetendorf

Burgergemeindeversammlung
Freitag, 24. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Zehntenhaus, Unterbälliz, Uetendorf

Traktanden:
1. HRM 2, Jahresrechnung 2023; Genehmigung / Nachkredite
2. Information Burgergut / Vergabungen
3. Verschiedenes und Informationen

Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen beim Präsidenten 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.

Gemeindebeschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, für Wahlen innerhalb von 10 Tagen, berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Burgerinnen und Burger freundlich eingeladen. Nach der Versammlung wird durch den Burgerrat ein Znüni offeriert.

Gestützt auf Art. 65/1 des Organisationsreglements der Burgergemeinde Uetendorf, liegt das Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 24. Mai 2024 ab 31. Mai während 30 Tagen beim Burgerpräsidenten Andreas Gusset, Thunstrasse 65, Uetendorf, auf und kann nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann gegen das Protokoll beim Burgerrat schriftlich Einsprache erhoben werden. Der Burgerrat entscheidet anschliessend über Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Burgerrat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote