Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht – Interlaken

  04.04.2024 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Beatenberg
410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke
Wohlhusenfluh

Teilstrecke: Koordinaten 624 550 / 170 100.

Dauer: 9.–10. April, Verkehrssperrung nachts; 16.–18. April, Verkehrssperrung nachts; Februar bis Ende Juni, Verkehrserschwerung.

Ausnahmen: Keine.

Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrungen nachts wird Umleitung signalisiert.

Einschränkungen: Für das Versetzen des neuen Brückenträgers und der vorfabrizierten Betonelemente wird der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz in den nachfolgend aufgeführten Nächten jeweils komplett gesperrt:
– Dienstag, 9. April,
20.00 bis 5.00 Uhr des Folgetags
– Dienstag, 16. April,
20.00 bis 5.00 Uhr des Folgetags
– Mittwoch, 17. April,
20.00 bis 5.00 Uhr des Folgetags Die Umleitung wird signalisiert. Generell wird der Verkehr (mit Ausnahme der oben aufgeführten Sperrungen) von Februar bis Ende Juni einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.

Grund der Massnahme: Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.

Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 26. März 2024

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


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