Kirchgemeinde Buchholterberg

  11.04.2024 Versammlungen

Publikationen von nicht gemeindezugehörigen Organisationen werden mit Fr. 2.24 pro mm verrechnet.

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Am Sonntag, 5. Mai findet im Anschluss an den Morgengottesdienst die erste ordentliche Kirchgemeindeversammlung des Jahres 2024 statt.

Dies sind die Traktanden der Versammlung:

1. Jahresrechnung 2023
a) Kenntnisnahme Revision und
Datenschutzbericht
b) Kenntnisnahme Nachkredit
c) Genehmigung Jahresrechnung
2. Genehmigung Abrechnung Verpflichtungskredit Malerarbeiten
3. Wahl neues KGR-Mitglied
– Kirchgemeinderat/rätin infolge Demission von Milena Knutti
4. Informationen aus dem KGR
5. Verschiedenes

Die Traktanden liegen bis zur Kirchgemeindeversammlung in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigen, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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