Baupublikation Thun

  11.04.2024 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen

Gesuchsteller: Lars Aegerter, Feldstrasse 3, 3604 Thun.
Standort / Parzelle: Feldstrasse 3, Parzelle Nr. 1657 Thun-Strättligen.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 202X: Wohnen W3.
Bauvorhaben: Sanierung und Instandstellung bestehende Parkplätze mit Einbau von wasserdurchlässigen Sickersteinen; Anpassung Hauszugang.

Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 25 BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0190 eBau-Nr. 2024-5633

Thun, 8. April 2024

Bauinspektorat der Stadt Thun


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