Baupublikation Heiligenschwendi

  11.04.2024 Baupublikationen, Heiligenschwendi, Baupublikationen

Bauherrschaft: Sommerhalder-Reusser Markus und Barbara, Talbrünnliweg 31, 3097 Liebefeld.
Projektverfasserin: Architekturbüro LBA Bern, Zwahlen Christian, Milchstrasse 9, 3072 Ostermundigen.
Bauvorhaben: Um-/Ausbau Wohnhaus; Renovation und Vergrösserung Wohnung EG; Renovation bestehende Zimmer im OG inkl. Einbau Bad; Einbau neue Wohnung in der Bühne.
Standort / Parzelle: Dörfli 147, Parzelle Nr. 419.
Koordinaten: 2 617 753.07 / 1 178 094.21.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone, Ortsbilderhaltungsgebiet.
Schutzzone/-objekt: Keine/Nein.
Beanspruchte Ausnahmen: RPG Art. 24
– Bauen ausserhalb der Bauzone. BauV Art. 67 – Unterschreiten der Raumhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Zone Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
6. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 28. März 2024
Gemeinde Heiligenschwendi
Bauamt


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