Baupublikation Hilterfingen

  04.04.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchsteller: Heinz und Ruth Jost, Hünibachstrasse 91, 3626 Hünibach.
Projektverfasserin: Röthlisberger Zimmerei AG, Moosweg 1, 3533 Bowil.
Bauvorhaben: Vergrössern und Auswechseln der Fenster in Fassaden; Auswechseln bestehende Dachfenster und Einbau neues Dachfenster auf Firsthöhe; Fassadenverkleidung Süd-West.
Standort / Parzelle: Hünibachstrasse 91, Hünibach, Parzelle Nr. 458.
Koordinaten: 2 616 138 / 1 177 349.
Nutzungszone: Wohnzonen 2 W2.
Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss in Versickerungsanlage unterirdisch und Gemeindekanalisation.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.por tal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?muni cipality=20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. April 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 25. März 2024

Bauverwaltung Hilterfingen


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