Burgergemeinde Wattenwil

  18.04.2024 Wattenwil, Wattenwil

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Donnerstag, 16. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Restaurant Traube,
Blumensteinstrasse 46, 3665 Wattenwil

Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023; Kenntnisnahme
2. Burgerrechnung 2023, evtl. erforderliche Nachkredite; Beratung und Genehmigung
3. Datenschutzbericht; Kenntnisnahme
4. Übertrag Liegenschaft Burgisteinstrasse vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen
5. Orientierungen
a) aus dem Burgerrat
b) des Revierförsters
6. Verschiedenes

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.

Der Burgerrat


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