Ordentliche Gemeindeversammlung

  25.04.2024 Horrenbach-Buchen, Horrenbach-Buchen

Montag, 27. Mai 2024, 20.00 Uhr, Schulhaus Buchen

Traktanden:
1. Genehmigung Jahresrechnung 2023
2. Orientierung Gemeindeverwaltung
2.1. Schulhaus Horrenbach
2.2. Standort Gemeindeverwaltung
3. Orientierung der Ressortchefs
3. Verschiedenes, Informationen

Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 14 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Zudem wird auf das Gemeindeblatt Mai 2024 hingewiesen, welches in jede Haushaltung zugestellt wird.

Rechtsmittel
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit 3 Monaten in unserer Gemeinde wohnen.

Wir laden alle Stimmberechtigten zum Besuch dieser Versammlung freundlich ein.

Horrenbach, 9. April 2024

Der Gemeinderat


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