Baupublikation Thun

  25.04.2024 Baupublikationen, Thun, Baupublikationen

Gesuchsteller: Dora und Johann Kindler, Untere Trüelmatt 24, 3624 Goldiwil.
Projektverfasser: Hanspeter Reusser, Hintermatt 22, 3624 Goldiwil.
Standort / Parzelle: Untere Trüelmatt 24, Parzelle Nr. 3892 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2.
Zone BR 200X: Wohnen W2.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch: Einbau eines Studios im Sockelgeschoss.
Beanspruchte Ausnahme: Nichteinhalten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone B.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
27. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0147 eBau-Nr. 2024-4059

Thun, 22. April 2024

Bauinspektorat der Stadt Thun


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