Thun

  18.04.2024 Verkehrsmassnahmen

Frutigenstrasse
Publikation Verkehrsmassnahmen

Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 4. April 2024 verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über Strassenverkehr sowie Art. 44 Abs. 1 + 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV), folgende Verkehrsmassnahme:

Verkehrsmassnahme wegen Neubau Milchbrüggli auf der Frutigenstrasse vom 23. April bis Ende Dezember 2024.

Einfahrt verboten mit Zusatz Velo + Mofa gestattet
Maulbeerplatz in die Frutigenstrasse

Das kantonale Tiefbauamt, Oberingenieurkreis I, Verkehrstechnik, hat dieser Massnahme am 8. April 2024 zugestimmt.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Aufgrund der Abhängigkeit der Massnahmen und der Koordination wird allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung entzogen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung sowie gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung kann innert 30 Tagen seit der Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Beschwerde ist mindestens im Doppel einzureichen. Eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Tiefbauamt der Stadt Thun


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