Baupublikation Hilterfingen

  11.04.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchsteller / Grundeigentümer: Brigitte und Marco Baumgartner-Eberle, Mülinenstrasse 23, 3626 Hünibach.
Vertreterin: Michel Haustechnik AG, Moosweg 6, 3645 Gwatt (Thun) und Renovabau Thun AG, Mattenstrasse 2, 3600 Thun.
Projektverfasserin: Renovabau Thun AG, Mattenstrasse 2, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Ersatz der Heizungsanlage; Erstellen Überdachung Sitzplatz; Erneuerung Stützmauer.
Standort / Parzelle: Mülinenstrasse 23, 3626 Hünibach, Parzelle Nr. 762.
Koordinaten: 2 615 678 / 1 177 387.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (SG Art. 80.1 Bst. b).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA. Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 8. April 2024

Bauverwaltung Hilterfingen


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