Baupublikation Hilterfingen

  11.04.2024 Baupublikationen, Hilterfingen, Baupublikationen

Gesuchsteller/Grundeigentümer: Roger und Vera Baumann-Griss, Spychertenstrasse 15, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasserin: Röthlisberger Zimmerei AG, Moosweg 1, 3533 Bowil.
Bauvorhaben: Neubau Fahrzeugunterstand; Anpassung Entwässerung.
Standort / Parzelle: Spychertenstrasse 15b, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 1205.
Koordinaten: 2 616 724 / 1 176 569.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Beanspruchte Ausnahme : Unterschreiten Strassenabstand Art. 80 SG.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich A, Umlegen von Leitungen.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
13. Mai 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 8. April 2024

Bauverwaltung Hilterfingen


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