Baupublikation Uetendorf
30.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, UetendorfBauherrschaft: Rubi-Reust Bruno, Amselweg 9, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Reichen David, Moosweg 11, 3645 Gwatt (Thun).
Bauvorhaben: Erstellen Sichtschutz entlang Strasse.
Standort / Parzelle: Amselweg 9, Parzelle Nr. 593.
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 81 SG.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. Juli 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Bezüglich Profilierung werden Erleichterungen (bestehende Hecke) gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 27. Mai 2024
Bauabteilung Uetendorf
