Fakultatives Referendum

  16.05.2024 Unterlangenegg, Unterlangenegg

Gemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 17. April 2024 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgenden Beschluss gefasst:

Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 80 000.– inkl. MwSt. für den Ersatz der Sauberwasser- und ARA-Leitung Kreuzweg.

Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen, d.h. die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.

Referendumsfrist: 17. Juni 2024.

Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 42.

Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3614 Unterlangenegg.

Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.

Unterlangenegg, 6. Mai 2024

Der Gemeinderat


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