Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung
10.05.2024 Wattenwil, WattenwilMontag, 10. Juni 2024, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle der
Oberstufenschule Wattenwil, Hagen
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2023; Genehmigung
2. Jahresbericht 2023 der Resultateprüfungskommission; Genehmigung
3. Hochwasserschutzmassnahmen Dornerebächli; Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Totalrevision der Gemeindeordnung; Genehmigung
5. Totalrevision des Wahl- und Abstimmungsreglements; Genehmigung
6. Teilrevision des Baureglements, Anpassung ZöN Nr. 11 «Sagi»; Genehmigung
7. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Verschiedenes
Öffentliche Auflage
Zu den Totalrevisionen der Gemeindeordnung und des Wahl- und Abstimmungsreglements findet am Donnerstag, 23. Mai, 19.00 Uhr, in der Aula Hagen ein öffentlicher Informationsanlass statt.
Öffentliche Auflage der Reglemente und
Unterlagen
Die Reglemente und Unterlagen zu den Traktanden 1 – 6 liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Die Unterlagen sind zudem unter www.wattenwil.ch einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungs rechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 13 GG).
Der Gemeinderat