Baupublikation Steffisburg
16.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, SteffisburgGesuchstellerin: Shell (Switzerland) AG, Baarermatte, 6340 Baar.
Projektverfasserin: Strüby Konzept AG, Steinbislin 2, 6423 Seewen SZ.
Vorhaben: Umbau bestehender Tankstellen-Shop (mit Handelsbewilligung für den Handel mit gebrannten und nicht gebrannten alkoholischen Getränken, Art. 6 Abs. 3 Bst. c GGG); Reklamen (vier Leuchtkasten, ein Bildschirm).
Standort / Parzelle: Bernstrasse 40, 3612 Steffisburg BE, Parzelle Nr. 2512 (BR 1575).
Zone: Wohn- und Gewerbezone WG3.
Koordinaten: 2 614 311 / 1 179 369.
Gewässerschutzbereich: Au.
Ausnahme: Befreiung von der Pflicht zur Überdachung der Hälfte der Fahrrad- und Motorfahrradabstellplätze (Art. 54c Abs. 2 BauV).
Hinweis: Auf eine Profilierung wird, gestützt auf Art. 16 Abs. 3 BewD verzichtet.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juni 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg oder https:// www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instan ces?municipality=20902.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Steffisburg, 13. Mai 2024
Regierungsstatthalteramt Thun
