Baupublikation Steffisburg
16.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, SteffisburgGesuchstellerin: Landi Thun Genossenschaft, Bahnhofstrasse 45, 3127 Mühlethurnen.
Projektverfasserin: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch der bestehenden Lagerhalle und Infrastruktur; Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses mit unterirdischer Einstellhalle.
Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand, Art. 80 SG.
Standort / Parzelle: Astrastrasse 2, Parzelle Nr. 4196.
Koordinaten: 2 614 697 / 1 180 143.
Nutzungszone: Zone mit Planungspflicht ZPP Q.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Neuer Anschluss Gemeindekanalisation, Trennsystem. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
10. Juni 2024.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 3. Mai 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat