Baupublikation Heiligenschwendi

  16.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Heilihof, Sigrist Matthias und Tschirren Urs, Schwendi 307, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasserin: Gobeli Bau, Gobeli Alex, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen.
Bauvorhaben: Projektänderung: Neubau Jungviehstall und Aufstellen mobiler Hühnerstall.
Standort / Parzelle: Schwendi, Hubelweid 333b, Parzelle Nr. 362.
Koordinaten: 2 618 805 / 1 177 767.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Landwirtschaftszone.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahmen: GBR Art. 34 – Abweichung der Vorschriften betr. Dachgestaltung. GBR Art. 61 Abs. 2 – Aufstellen Hühnermobil inklusive Perimeter im Landschaftsschutzgebiet A.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Erweiterung bestehende Güllengrube. Zone A.

Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 13. Mai 2024

Gemeinde Heiligenschwendi Bauamt

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote