Baupublikation Hilterfingen

  23.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Hilterfingen

Gesuchsteller: Beat Wyler, Trogenstrasse 10, 3653 Oberhofen.
Vertreter: Beat Wyler, Trogenstrasse 10, 3653 Oberhofen.
Projektverfasserin: KXS Architektur AG, Kuno Strasser, Militärstrasse 6, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Energetische Dachsanierung mit PV-Anlage.
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 138, Hünibach, Parzelle Nr. 892.
Koordinaten: 2 615 758 / 1 177 162.
Nutzungszone: Mischzone Kern Hünibach MK2.
Gewässerschutzbereich: Au.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/publicinstances?munici pality=20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 15. Mai 2024

Bauverwaltung Hilterfingen


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