Baupublikation Steffisburg
02.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, SteffisburgGesuchstellerin: Familie Egli, p.A. Fährenstrasse 22, 3613 Steffisburg.
Vertreter: Rudolf und Margrit Egli, Fährenstrasse 22, 3613 Steffisburg.
Projektverfasserin: archart architektur ag, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg.
Bauvorhaben: Abbruch Einfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus, teilweise auf bestehendem Untergeschoss.
Ausnahme: Keine.
Standort / Parzelle: Fährenstrasse 22, Parzelle Nr. 2026.
Koordinaten: 2 613 031 / 1 180 051.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser; Anschluss an zentrale ARA Dachflächen; Versickerung Typ a Platz- und Verkehrsflächen; flächige Versickerung. Zone A.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
3. Juni 2024.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten, Auskünfte nur auf telefonische Voranmeldung: Tel. 033 439 43 53). Den Link zu den elektronischen Auflageakten finden Sie auf der Homepage der Gemeinde.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 29. April 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
