Baupublikation Heiligenschwendi
16.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, HeiligenschwendiBauherrschaft: Sommer Hans Ulrich, Dörfli 154, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasserin: Rüegsegger Holzbau AG, Herr Ueli Wüthrich, Rambach 348c, 3618 Süderen.
Bauvorhaben: Neubau Jauchegrube und Mistplatz mit integriertem Laufhof.
Standort / Parzelle: Dörfli 155, Parzelle Nr. 166.
Koordinaten: 2 617 779.69 / 1 178 280.97.
Nutzungszone: Landwirtschaftszone.
Schutzzone/-objekt: Ortsbilderhaltungsgebiet / Erhaltenswertes K-Objekt.
Beanspruchte Ausnahmen: Art. 19 GBR
– Unterschreiten kleiner Grenzabstand. Art. 9 GBR – Überschreiten vorgeschriebene Stützmauerhöhe.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Neubau Jauchegrube. Zone A.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
10. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Heiligenschwendi, 6. Mai 2024
Gemeinde Heiligenschwendi Bauamt