Baupublikation Hilterfingen
30.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, HilterfingenGesuchsteller / Grundeigentümer: Manuela Ferrari und Adrian Stucki, Hünibachstrasse 16, 3652 Hilterfingen.
Vertreterin / Projektverfasserin: Künzi + Knutti AG, Landstrasse 84, 3715 Adelboden.
Bauvorhaben: Einbau 2 Dachschlepper mit PV-Anlage; Grundrissanpassungen OG; Ersatz Dacheindeckung Anbau mit PV-Anlage; Ersatz Eternitfassade Anbau.
Standort / Parzelle: Hünibachstrasse 16, 3652 Hilterfingen, Parzelle Nr. 385.
Koordinaten: 2 616 597 / 1 176 607.
Nutzungszone: Wohnzone 2 E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes Art. 80.1 Bst. b SG. Unterschreiten des Gebäudeabstandes Art. 212 / A134 GBR.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA best. Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen. https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
24. Juni 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 14. Mai 2024
Bauverwaltung Hilterfingen