Baupublikation Heiligenschwendi

  23.05.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Heiligenschwendi

Bauherrschaft: Schneider Thomas und Caley, untere Haltenstrasse 20, 3625 Heiligenschwendi.
Projektverfasserin: Jost Niederberger Bauplanung GmbH, Herr Jost Niederberger, Industrie Hof-wald 1, 6382 Büren NW.
Bauvorhaben: Vergrösserung Wohnung; Anbau Zimmer im EG.
Standort/Parzelle: Untere Haltenstrasse 20, Parzelle Nr. 726-1.
Koordinaten: 2 617 403 / 1 177 435.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Beanspruchte Ausnahme: Art. 19 / 24 / 54 GBR – Unterschreiten kleiner Grenzabstand.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation, bestehend. Zone üB.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, 3625 Heiligenschwendi.
Digitale Auflage: https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20632.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juni 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4 Bst. a Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Heiligenschwendi, 13. Mai 2024

Gemeinde Heiligenschwendi Bauamt


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