Neue Verordnung über die Benutzung der Schulanlage Friedbühl Oberhofen durch Dritte

  13.06.2024 Hilterfingen, Hilterfingen

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) und Artikel 18 der Organisationsverordnung des Schulverbands Hilterfingen vom 1. August 2022 (OgV) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Schulverbandsrat die neue Verordnung über die Benutzung der Schulanlage Friedbühl Oberhofen durch Dritte am 7. Mai 2024 zuhanden der Gemeinderäte der Verbandsgemeinden beschlossen hat.

Die Gemeinderäte der Gemeinden Hilterfingen (3. Juni 2024), Oberhofen (29. Mai 2024) und Heiligenschwendi (4. Juni 2024) haben vorstehende Verordnung angenommen.

Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Schulverbandsrat Hilterfingen


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