Baupublikation Steffisburg
20.06.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, SteffisburgGesuchstellerin: Lares Domus GmbH, Dorfmatte 15, 3754 Diemtigen.
Projektverfasserin: BEOPLANUM GmbH, Allmendingenstrasse 14, 3608 Thun.
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 28 und 28a; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle.
Ausnahmen: Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG). Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG).
Standort / Parzellen: Flühlistrasse 28, Parzellen Nr. 1197, 4188, 3955.
Koordinaten: 2 614 763 / 1 181 448.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser, Anschluss an zentrale ARA; Sauberwasser, Einleiten in Oberflächengewässer (Chräbsegrabe). Zone B.
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
15. Juli 2024.
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter www.steffisburg.ch/">https://www.steffisburg.ch/ baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Steffisburg, 5. Juni 2024
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat