Kantonsstrasse Nr. 221 Beatenbucht – Interlaken

  27.06.2024 Verkehrsmassnahmen

Verkehrssperrung

Gemeinde: Beatenberg

410.20455 / Ersatz Lehnenbrücke Wohlhusenfluh

Teilstrecke
Koordinaten: 2 624 550 / 1 170 100.

Dauer
3. Juli, 18.40–22.30 Uhr, Verkehrssperrung. Februar bis 5. Juli, Verkehrserschwerung.

Ausnahmen Keine.

Verkehrsführung
Einspurige Verkehrsführung, bei Komplettsperrung wird Umleitung signalisiert.

Einschränkungen
Am 3. Juli, 18.40–22.30 Uhr, ist der Abschnitt zwischen Beatenbucht und Balmholz komplett gesperrt. An diesem Abend wird mittels Pneukran von der Fahrbahn aus der Träger des Arbeitsgerüstes herausgehoben.
Die Umleitung wird signalisiert.
Generell wird der Verkehr (mit Ausnahme der oben aufgeführten Sperrung) noch bis 5. Juli einspurig geführt, geregelt mit Lichtsignalanlage oder von Hand.

Grund der Massnahme
Ersatz der Lehnenbrücke Wohlhusenfluh.

Rechtliche Hinweise
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert und zeitweise gesperrt.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt, 24. Juni 2024
Tiefbauamt des Kantons Bern
Oberingenieurkreis I


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