Baupublikation Thun
18.07.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Katrin Mast, Dorfstrasse 7, 3646 Einigen.
Projektverfasserin: Architekturbüro E. Bornand SIA, Giacomettistrasse 1, 3006 Bern.
Standort / Parzelle: Bälliz 25, Parzelle Nr. 601 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen/Arbeiten W/ A3+, Altstadtgebiet Nr. A III: Bälliz, Zone mit Planungspflicht ZPP C Bälliz.
Zone BR 202X: Altstadtgebiet Nr. A III: Bälliz, Zone mit Planungspflicht ZPP C Bälliz.
Bauinventar: Umgebung erhaltenswertes K-Objekt, Baugruppe B Thun Bälliz.
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Verkaufsflächen EG/1.OG; Umbau Fläche 1. OG in zwei 2½-ZWG und Bürofläche; Rückbau Treppenaufgang.
Überbauungsordnung: UeO bc «Bälliz».
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb des Gewässerabstands / Gewässerraums (Art. 43 BR Thun 2002 / Art. 84 BR Thun 202X).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
12. August 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0308 eBau-Nr. 2024-2794
Thun, 8. Juli 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun