Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV
25.07.2024 Hilterfingen, HilterfingenÖffentliche Planauflage betreffend geringfügige Änderung Anerkennungsplan Uferschutz Gebiet Seematte und Gebiet Eichbühlhafen
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 19. Juli bis 19. August in der Bauverwaltung öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www. Hilterfingen.ch/Online-Dienstleistungen aufgeschaltet.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Bauverwaltung schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Hilterfingen, 15. Juli 2024
Der Gemeinderat