Baupublikation Oberhofen

  25.07.2024 Baupublikationen, Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchstellerin: Oekopol-Immobilien AG, Tannholzstrasse 3, 3052 Zollikofen, vertreten durch vbarchitekten.ag, Militärstrasse 9A, 3600 Thun.
Vorhaben: Neubau Mehrfamilienhaus mit unterirdischer Autoeinstellhalle (Ausführungsprojekt zu bbew-82/2020) sowie Änderung und Erweiterung bestehendes Mehrfamilienhaus; gemeinsame Aussenräume und Parkierung.
Standort / Parzellen: Burghaldenstrasse 2 und Sonnenbühlstrasse 32, Oberhofen, Parzellen Nr. 798 und 601.
Zone: W2.
Koordinaten: 2 617 614 / 1 175 802 und 2 617 593 / 1 175 817.
Gewässerschutzbereich: üB.
Schutzobjekt: Erhaltenswertes Baudenkmal.
Ausnahmen: Unterschreiten des Abstandes zu Fussweg (Art. 212 Abs. 4 GBR / Art. 81 SG). Überschreiten der Stützmauerhöhe (Art. 415 Abs. 2 GBR). Abweichende Dachgestaltung (Art. 414 Abs. 1 GBR). Mehrere Strassenanschlüsse (Art. 85 Abs. 2 SG).
Auflage- und Einsprachefrist: Verlängert bis 26. August 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen am Thunersee oder www.portal.ebau.apps.be.ch/">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances?municipality=20788.

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Oberhofen, 19. Juli 2024
Regierungsstatthalteramt Thun


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