Teilrevision des Friedhof reglements; Inkraftsetzung per 1. Juli 2024

  22.08.2024 Wattenwil, Wattenwil

Der Gemeinderat hat am 6. Mai 2024 das teilrevidierte Friedhofreglement genehmigt. Gemäss Gemeindeordnung Art. 42 Abs. 1 Bst. c unterliegt dieser Beschluss dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Mitteilung im Thuner Amtsanzeiger erfolgte am 16. sowie 23. Mai. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der Teilrevision des Friedhofreglements per 1. Juli 2024 bekannt. Alle widersprechenden Vorschriften werden aufgehoben.
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote