Baupublikation Hilterfingen

  15.08.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Hilterfingen

Gesuchsteller: Daniel Wegmüller, Feldstrasse 5, 3605 Thun.
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch Projektänderung: Erweiterung der bestehenden Stützmauer an Parzellengrenze in Richtung Osten.
Standort / Parzelle: Weingartenstrasse 5, Hilterfingen, Parzelle Nr. 991.
Koordinaten: 2 616 762 / 1 176 627.
Nutzungszone: Wohnzone E2.
Gewässerschutzbereich: üB.
Ausnahme: Betonmauer anstelle Trockensteinmauer, nicht Staffelung der Mauer (GBR Art. 415 Abs. 3 und 4).
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen oder https://www.portal. ebau.apps.be.ch/publicinstances?munici pality=20640.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 16. September 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 12. August 2024
Bauverwaltung Hilterfingen


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