Teilrevision des Gebührenreglements; Fakultatives Referendum

  22.08.2024 Wattenwil, Wattenwil

Gemäss Art. 42 Abs. 1 Bst. c der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Gemeinderat unter Vorbehalt des Referendums nach Art. 32 Abs. 1 Bst. d und Art. 33 Abs. 1 GO alle Gemeindereglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung, des Reglements über Abstimmungen und Wahlen und der baurechtlichen Grundordnung.

Der Gemeinderat hat am 6. Mai 2024 die Teilrevisionen des Gebührenreglements und des dazugehörigen Gebührentarifs genehmigt, welche per 1. Juli 2024 hätten in Kraft treten sollen. Dies aufgrund von Änderungen in der kantonalen Gesetzgebung über Niederlassung und Aufenthalt sowie der Gebührenverrechnung nach Aufwand im Baubewilligungsverfahren. Im Nachgang wurde festgestellt, dass weitere Anpassungen im Baubereich nötig sind, namentlich betreffend Reklamen, Bauentscheiden und Selbstdeklarationen. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die geplante Inkraftsetzung sistiert und alle Änderungen neu beschlossen. Somit beginnt die Frist fürs fakultative Referendum neu zu laufen. Die Inkraftsetzung der Teilrevision ist neu per 1. November 2024 geplant.

Gemäss Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung unterliegt das Reglement dem fakultativen Referendum. Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 60 Tagen ab 15. August 2024 durch Unterzeichnen eines entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Gebührenreglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Das Reglement kann am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.
Der Gemeinderat


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