Baupublikation Thun

  22.08.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, Thun

Gesuchsteller: Sacha und Cecilia Heiniger, Dählenweg 6, 3603 Thun.
Projektverfasserin: Studio Fabr GmbH, Alleestrasse 9, 3613 Steffisburg.
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 9 und 9a (ESH), Thun 1 (Thun)-Gbbl. Nr. 5020 und 5019
Zone BR 2002: Arbeiten A, ZPP R «Thun-Nord», Bauen in ZPP mit Verzicht auf UeO nach Art. 93 Abs. 1 BauG.
Zonen BR 202X: Nutzung unverändert nach Zonenplan 2002.
Bauinventar: Schützenswert, K-Objekt, ISOS-Gebiet Nr. 7.1.
Bauvorhaben: Ersatzneubau Gewerbegebäude; Rekonstruktion Veranda Ost; neue Lärmschutzwand und Umgebungsgestaltung; Neubau PV-Anlage.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 14 BR Thun 2002 / Art. 80 SG).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Kanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
23. September 2024.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0386 eBau-Nr. 2024-11913

Thun, 19. August 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote