Baupublikation Thun
22.08.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchsteller: Heinz Mischler, Fellenbergstrasse 5, 3012 Bern.
Standort / Parzelle: Langestrasse 42, Parzelle Nr. 1208 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen W2, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung», Verbindliche Waldgrenze.
Zone BR 202X: Wohnen W3, Strukturgebiet, S I «Thuner Mischung», Verbindliche Waldgrenze.
Bauvorhaben: Ausbau des als Abstellraum genutzten Pultdachanbaus zu Wohnzwecken, innerhalb des bestehenden Bauvolumens und unter Wahrung der äusseren Erscheinung.
Beanspruchte Ausnahme: Nichteinhalten der lichten Raumhöhe (Art. 67 BauV).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu / bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. September 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0281 eBau-Nr. 2024-8296
Thun, 8. August 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun
