Baupublikation Uetendorf
02.08.2024 Baupublikationen, Uetendorf, BaupublikationenBauherrschaft: Stiftung Uetendorfberg, Uetendorfberg 335, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: eggenberg + lüthi ag, Thalgutstrasse 33, 3114 Wichtrach.
Bauvorhaben: Rückbau Gebäude Nr. 336b; Neubau von zwei Gewächshäusern auf Sockelgeschoss (336a); Neubau Vorplatzüberdeckung (zwischen Gewächshäuser und Gebäude Nr. 336); Ersatz Mistlager; Einbau von 2 Regenwassertanks; Einbau von 2 Nasszellen mit Garderoben im EG Gebäude Nr. 336.
Standort / Parzelle: Uetendorfberg 336 + 336a, Parzelle Nr. 885.
Nutzungszone: Zone für öffentliche Nutzung A/A1.
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V. Art. 28 BauG.
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder www.portal.ebau.apps.be.ch/pub">https://www.portal.ebau.apps.be.ch/pub lic-instances?municipality=20934.
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
26. August 2024.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 22. Juli 2024
Bauabteilung Uetendorf