Baupublikation Thun
29.08.2024 Baupublikationen, Baupublikationen-, ThunGesuchstellerin: Tivolifabrik AG, Kasernenstrasse 5, 3600 Thun.
Projektverfasserin: SHS Architekten AG, Kasernenstrasse 5, 3600 Thun.
Standort / Parzelle: Tivoliweg 7+7a, Parzelle Nr. 93 Thun.
Zone BR 2002: Wohnen/Arbeiten W/ A3+, ZPP O Bahnhof West, UeO ag Waisenhausstrasse–Stockhornstrasse.
Zone BR 202X: ZPP O Bahnhof West.
Bauvorhaben: Innere Umbauten und Sanierung Wohnhaus.
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten minimale Geschossflächenziffer (GFZO) (ZPP O «Bahnhof West»).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation bestehend. Zone A.
Auflageort: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun.
Einsprachestelle: Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
30. September 2024.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Baugesuch-Nr. 942 / 2024-0381 eBau-Nr. 2024-11696
Thun, 21. August 2024
Bauinspektorat der Stadt Thun